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Keine Ausstellung von afghanischen Pässen

Das Generalkonsulat der Islamischen Republik in München schreibt auf seiner Seite:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Generalkonsulat der Islamischen Republik von Afghanistan in München informiert wie folgt zur Bereitstellung konsularischer Dienstleistungen:

1.Neuer Reisepass und Verlängerung bisheriger Reisepässe:

Inhaber früherer Pässe können eine Verlängerung beantragen. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist derzeit ausgesetzt, wir werden die Ausstellung bald ankündigen.

Reisepass Verlängerungen können bearbeitet werden.

2.Online Tazkira:

Zurzeit ist das Online-Tazkira-System für Neuanträge inaktiv.  Neue Online-Anträge können nicht gestellt werden und die Bearbeitung im Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan in München ist nicht möglich. Wir werden in Kürze die Wiederaufnahme ankündigen. Die Tazkira, die bereits von der NSIA Kabul Afghanistan bestätigt wurden, können ausgestellt werden.

3. Alle anderen konsularischen Dienstleistungen werden weiterhin angeboten:

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Heiratsbestätigung, Ledigkeitsbescheinigung, Legalisation, Visum, polizeiliches Führungszeugnis, Dokumentenvalidierung, Überführung von Verstorbenen nach Afghanistan, Führerscheinüberprüfung, Reisegenehmigung.

Quelle

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